Projekt Amaliendorf

 

 

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Windkraftanlagen in Amaliendorf
alles spricht dagegen, warum wird trotzdem umgewidmet?
diese Frage stellt sich, wenn man die Daten kennt

http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/gmuend/Hausverbot-im-Volksheim-Amaliendorf;art2511,670526 Von einem „Zwischenfall“ bei der Informationsveranstaltung der Gemeinde Amaliendorf im Volksheim zu den geplanten Windkraftanlagen der WEB soll es laut Michael Moser, bekanntem Windkraft-Gegner, gekommen sein. Er und Universitätsprofessor Manfred Maier wollten an der Veranstaltung, die für Gemeindebürger gedacht war, mittels Vollmacht als Vertreter von zwei älteren Gemeindebürgern teilnehmen. Beim Eingang sei ihnen der Zutritt mit der Begründung, es handle sich um eine private Veranstaltung, von Bürgermeister Gerald Schindl und Vizebürgermeisterin Claudia Allram verweigert worden, so Moser. Dann sei vom Obmann des Volksheims, Norbert Allram, ein Hausverbot ausgesprochen worden. – See more at: http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/gmuend/Hausverbot-im-Volksheim-Amaliendorf;art2511,670526#sthash.8DAT7rKy.dpuf

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Brennpunkt 2-WA06

Hier das Statement  von Tourismusexperten zu Amaliendorf:

Ausflugsziele und Top-Ausflugsziele in unmittelbarer Nähe, Rd. 500.000 Gäste-Nächtigungen finden im Umkreis statt, 3 Naturparke (Heidenreichsteiner Moor, Hochmoor Schrems, Blockheide Gmünd), Waldviertelbahn, Glasregion Altnagelberg, Bruneiteich Habitat-Gebiet und Ramsargebiet, Unterwasserreich Schrems und Himmelsleiter in direkter Nähe. Aufgrund der Dichte an touristische relevanten Einrichtungen und Angeboten in direkter Umgebung ist diese Potentialfläche aus touristischer Sicht als „nogo“ zu beurteilen. 

 

GZ_111_14_L_Grimm_Amaliendorf_WA06_PPlan Windparkanlage Amaliendorf-Heidenreichstein_kl

 

info eklat amaliendorf 20. 9.2015

 

 

 

Brennpunkt 2 – Überschneidung des potentiellen Natura 2000-Gebiets mit WA 06

Gemeinden:Heidenreichstein, Amaliendorf-Aalfang, Schrems

Überschneidungsfläche: ca. 400 ha, Gesamte § 19-Zone innerhalb der vorgeschlagenen Gebietserweiterung

Landnutzung (nach CORINE Landcover): ca. 95% Wald und 5% offene Kulturlandschaft

Betroffene Schutzgüter:

LRT 6230* – Artenreiche montane Borstgrasrasen (und Submontan auf dem Europaïschen Festland) auf Silikatböden

            LRT 6520 – Berg-Mähwiesen

            Art 1093* – Steinkrebs Austropotamobius torrentium

            Art 1166/1167 – Nördlicher Kammmolch Triturus cristatus/Alpenkammmolch Triturus carnifex

            Art 1308 – Mopsfledermaus Barbastella barbastellus

            Art 1324 – Großes Mausohr Myotis myotis

            Art 1361 – Luchs Lynx lynx

            Art 4094* – Böhmischer Kranzenzian Gentianella bohemica

            Art 1887 – Scheidenblütgras Coleanthus subtilis

Naturschutzfachlich relevante Anmerkungen: Nordwestlicher Teilbereich in einer BirdLife-Auschlusszone, südwestlicher Teil in einer BirdLife-Vorbehaltszone; Vogelschutzgebiet Waldviertel angrenzend, Naturschutzgebiet Brünauteich angrenzend, FFH-Gebiet Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft angrenzend, teilweise RAMSAR-Gebiet;

UWD-Einschätzung: Konflikt!

Die § 19-Zone WA 06 liegt vollständig innerhalb der vorgeschlagenen Gebietserweiterung des bestehenden Natura 2000-Gebiets AT1201A00 „Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft“. Zusätzlich grenzt sie an dieses bestehende FFH-Gebiet und reicht bis an das Naturschutzgebiet „Bruneiteich“ und an das gleichnamige sauer-mesotrophe Verlandungsmoor (Protect 2014). Außerdem kommt die Zone im Norden mit der Important Bird Area (IBA) „Waldviertler Teiche“ und dem verordneten Vogelschutzgebiet (SPA) „Waldviertel“ in Konflikt.

In seiner Stellungnahme beschreibt Protect (2014) die § 19-Zone wie folgt: sie ist primär durch Wald geprägt, in dem mehrere Kulturlandflächen eingebettet sind. Die beiden größten dieser Flächen umfassen jeweils etwa 2,5 ha. Sie weisen eine markant langgestreckte Form auf. Die Kulturlandflächen und die dazwischen liegenden Waldbereiche werden vom Brünaubach durchflossen, mehrere kleine Fließgewässer im Waldbereich sind Zubringer. Entlang des Brünaubachs sind durchgängig Hochwasserbereiche ausgewiesen (Protect 2014).

Wesentliche Gebiete – die Flächen zwischen Brünauteich und Brünaubach sowie entlang des gesamten Brünaubachs und die Flächen westlich des Brünaubachs in der WKA-Zone – sind als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiet „Teich-, Moor- und Flusslandschaft Waldviertel“) ausgewiesen. Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, dem Schutz der Feuchtgebiete und ganz besonders der international bedeutsamen Feuchtgebiete besondere Bedeutung beizumessen (Protect 2014).

In der gesamten vorgesehenen WKA-Zone WA 06 – besonders an Still- und Fließgewässern sowie den linearen Strukturen und den eingebetteten Kulturlandflächen – ist mit Fledermausvorkommen zu rechnen. Im Einflussbereich der WKA-Zone WA 06 sind rezente Fledermaus-Funde bekannt (Huttmeir 2011 in Protect 2012). Für die nachzunominierende Art 1308 – Mopsfledermaus Barbastella barbastellus wies Spitzenberger (2005) in der Roten Liste der Säugetiere auf die Bedeutung der in Zusammenhang stehenden Barbastella barbastellus-Teilpopulationen im oberen Waldviertel hin.

Durch die Windkrafteignungszone WA 06 verläuft laut Umweltbericht eine Wildtier-Migrationsroute, die höchstwahrscheinlich für die Art 1361 – Luchs Lynx lynx aber auch für die Wildkatze relevant ist. Wie im vorigen Kapitel angeführt, steht die Errichtung einer Windkraftanlage in diesem Gebiet in Konflikt mit der Erhaltung nachzunominierender Wildtierarten.

 

Für die weiteren Lebensraumtypen und Arten, die für das potenzielle Gebiet „Oberes Waldviertel“ aufgelistet werden, wird auf das vorige Kapitel verwiesen. Da das Gebiet hauptsächlich waldgeprägt ist, sind die Vorkommen von Kulturlandschaftstypen wie z.B. Borstgrasrasen oder Bergmähwiesen flächenmäßig als eher untergeordnet einzustufen. Magere Raine bzw. Waldränder stellen bevorzugte Standorte dieser Habitattypen dar.

 

Auf Grund mehrerer Konfliktpunkte mit nachzunominierenden Arten und Lebensraumtypen in Verbindung mit Wissensdefiziten wird aus naturschutzfachlicher Sicht ein Verzicht auf die Ausweisung der § 19-Zone WA 06 gefordert.

 

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