- 2004: Genehmigung, obwohl der Landschaftsgutachter, ein Amtssachverständiger des Gebietsbauamtes Krems, die Errichtung der Windräder ablehnt.
- 2005: Errichtung mit völlig unzureichenden naturschutzfachlichen Auflagen, deren Wirksamkeit noch dazu nicht kontrolliert werden muss.
- 2014: In der Zonierung wird das Gebiet um Japons von BirdLife als Ausschlusszone qualifiziert. In einer solchen Zone dürfen keine Windräder gebaut werden. Da schon Windräder stehen wird für den unmittelbaren Projektbereich nur eine “Vorbehaltszone” ausgesprochen. Eine Vorgangsweise, die mit dem Naturschutz nicht zu vereinbaren ist.
- 2015: Umwidmung für den Neubau von 4 Windrädern. Betroffene und Bürgerinitiativen werden unzureichend informiert. Ein Verstoß gegen europäisches Recht.
- 2016: Genehmigung von 4 Windrädern. Umweltorganisationen sind vom Verfahren ausgeschlossen. Ein Verstoß gegen europäisches Recht.
- Ein Weißstorch wird geköpft. Die im benachbarten Stift Geras lebenden Störche sind massiv gefährdet.
- Auf die im nahen Saaswald brütenden Seeadler wird keine Rücksicht genommen. Allein 2019 wurden in Österreich 10 Seeadler durch Windräder getötet. Österreichischer Bestand massiv gefährdet.
- Das Gebiet um Japons ist eine Dichtezentrum der Wiesenweihe, eines streng geschützten Greifvogels. Das Gebiet ist daher ungeeignet für Windstromanlagen.
- 2020: Projektänderung. Neue Gesamthöhe mehr als 240 Meter. Fas so hoch wie der Donauturm. Keine Information der betroffenen Bevölkerung.
- Die Umweltorganisation Pro Thayatal bemüht sich um die Einhaltung des Naturschutzes und erhebt eine Bescheidbeschwerde. Der Fall ist beim Landesverwaltungsgericht anhängig.
- Nächste Aktion: Mündliche Verhandlung nach dem Elektrizitätswesengesetz. Mitten im Lockdown am 13.11.20. Kein Verständnis der Behörden für das Sicherheitsbedürfnis der Menschen.
Hier die Stellungsnahme von Alfred Schmudermayer als Anrainer zu Windpark Japons:
An das Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Umwelt- und Energierecht (RU4)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Betrifft: Kennzeichen RU4-EEA-1241/006-2015, Windpark Japons – Repowering
einwand-zu-japons_alfred-schmudermayer
Hiermit reiche ich gemäß §10, Abs.(1), Ziffer 3. meine Einwendung gegen dieses Projekt ein.
Die Einwendung wird wie folgt begründet:
Generelle Einwendungen
1.1 Gemäß § 11, Abs. (1), Ziffer 4. wird als Voraussetzung für die Erteilung der elektrizitätsrechtlichen Genehmigung die Wirtschaftlichkeit des Projektes gefordert. Aus den eingereichten Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass diese Voraussetzung erfüllt ist.
Üblicherweise sind Windkraftanlagen über 20 Jahre im Betrieb. Eine Genehmigung des Abbaus nach nur der Hälfte der üblichen Standzeit ist unverantwortliche Verschwendung von Ressourcen und des investierten Kapitals. Da dieses zur Gänze, über die gesetzliche Vorgabe des Ökostromgesetzes, aus Beiträgen der Haushalte und KMUs bezahlt wird, wird dort einerseits Kaufkraft, andererseits Investitionskapital abgezogen und somit die Wirtschaft insgesamt geschwächt.
Der Ersatz durch neue, „moderne“ Anlagen müsste im vorhinein durch eine Gesamtkalkulation über den Aufwand an Energie, Kapital und Ressourcen von der Produktion, Errichtung, Betrieb bis zum Abbau und Recycling bzw. Deponie unterlegt sein.
Diese müssten dann zum Gewinn aus dem Stromverkauf zu Marktpreisen gegengerechnet werden.
Nur so kann eine Aussage getroffen werden über die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen. Auch diese ist nicht vorhanden oder Gegenstand dieses Verfahrens, stellt aber ein Kriterium für die Genehmigung dar.
Nicht nur, dass die Bürger über die Wirtschaftlichkeit im Unklaren gelassen werden und nicht wissen,dass ihr Geld schlecht angelegt wird, gibt es keinen Schutz gegen möglichen Missbrauch. Solange es keine unabhängige staatliche Kontrolle und Überprüfung der Gutachten gibt, muss man davon ausgehen, dass Gutachten so erstellt werden, dass sie den Wünschen der Auftraggeber entsprechen. Ein Vorgehen, dass in der Privatwirtschaft dem jeweils Stärkeren mehr Rechte gibt, in öffentlichen Belangen wie Eingriffe in das „Allgemeingut“ Landschaft und natürliche Ressourcen wie Grund und Boden oder Ökosysteme, streng und objektiv überprüft werden müssten.
Allein das „öffentliche Interesse“ an der „Energiewende“ dafür ins Treffen zu führen ist für die weitere Zukunft zu wenig. Vor allem, da die andere Seite der Medaille beharrlich verschwiegen wird.
Die „effiziente“ Energieerzeugung und der Beitrag zur CO2-Einsparung, die den Einsatz von WKA angeblich nötig machen.
-
- Bedingt durch die Marktlage und die auf 13 Jahre ausgelegte Förderperiode sind WKAs aus privatwirtschaflicher Sicht danach nicht mehr kostendeckend zu betreiben. Das beweist die Vorgangsweise der Betreiber im konkreten Projekt. So werden funktionsfähige Anlagen vorzeitig abgebaut und durch wieder neue ersetzt. Das ist so effizient wie der Ersatz eines funktionsfähigen Smartphones oder eines Kühlschranks, sobald es ein angeblich besseres Modell gibt. Die Wegwerfkultur erreicht damit bei den WKAs eine besondere Dimension.
- Da jede Anlage bedingt durch die Produktion, Rohstoffeinsatz etc. auch CO2 freisetzt, kann im gesamten Lebenszyklus nicht von einem Beitrag zur Reduzierung des Treibhausgases CO2 gesprochen werden. Im Gegenteil.
2. Einwendungen in Zusammenhang mit den vorliegenden Gutachten
Fachbeitrag „Landschaftsbild, Ortsbild und Erholungswert der Landschaft“
Der Begriff Landschaft lässt tatsächlich ein sehr breiten Raum für die subjektive Vorstellung davon. Einerseits unser aller Lebensraum, an den manche Menschen für Generationen gebunden sind, wenn die Erträge der Bewirtschaftung von Land, Acker, Wald oder Wiese ihre Einkommen darstellen, andererseits Rückzugs- und Erholungsraum für diejenigen, die Regeneration vom Arbeitsstress suchen oder kreativ tätig sein wollen.
Landschaft und somit Grund und Boden ist nicht vermehrbar und wird zunehmend für als wertschöpfend angesehene Projekte gebraucht und verbraucht, d.h. degradiert. Diese Degradation erreicht in Österreich mit ungefähr 20 ha pro Jahr den Spitzenwert innerhalb der EU-Länder, und das schon seit Jahrzehnten.
Dieser Prozess ist der Region Waldviertel bisher weitgehend erspart geblieben, sieht man von den um die Regionalzentren wuchernden Einkaufszentren ab. Die Ursache liegt vielmehr in der Strukturschwäche und Randlage.
Trotz des Druckes, den der Agrarmarkt auf die landwirtschaftliche Produktion ausübt, bestehen im Waldviertel immer noch große Flächen, die als naturnah und vielfältig strukturiert angesehen werden können. Davon kann sich jeder durch die Verfügbarkeit entsprechender Programme am PC zu Hause eine Einsicht verschaffen, soferne man die Landschaft selbst nicht besucht. Konkret sind es die Taleinschnitte der Thaya und die Bäche, die den Wasserkreislauf aufrechterhalten (Thumeritzbach, Seebsbach, Edelsbach).
Selbst die die als WA13 in Zuge der Sek ROP 2013 ausgewiesene Zone weist vielfältige Strukturelemente auf. Sie wurde außerdem aufgrund des Weihenbrutgebietes von „Birdlife“ als Vorbehaltszone inmitten einer Ausschlusszone gekennzeichnet.
Offenbar wurde 2005, in der Anfangseuphorie des Projektes „Energiewende“ ohne viel Rücksicht auf gegebene Verhältnisse der Windpark errichtet. Dieser stellt heute die im Fachbericht angeführte technogene Vorbelastung dar.
Die im Weiteren als solche hervorgehobenen technischen Bauwerke wie Freileitungen, Lagerhaustürme und Bahntrasse, die eigentlich die infrastrukturelle Mindestausstattung einer Region darstellen, werden hier als Grundlage für die Rechtfertigung der Errichtung von monströsen Industriebauwerken herangezogen. Nebenbei bemerkt dienen Freileitungen und Lagerhaustürme tatsächlich den Bedürfnissen der Versorgung und des Wirtschaftens der regionalen Bevölkerung, während Windkraftanlagen den Profiten der Investoren dienen.
Eine Dimension, die im Bericht nicht gewürdigt wird, ist das dynamische Verhalten von Windkraftanlagen, sowohl bei Tag durch die Unruhe der Rotation als auch bei Nacht durch die Gondel und Mastbefeuerung. Kein anderes Bauwerk hier verhält sich so.
Die Wirkung des dynamischen Verhalten kann weder ausreichend durch Beschreibung noch durch Fotomontagen dargestellt werden, sie kann nur erlebt werden.
Zudem gibt es derzeit noch keinen verbindlich Standard für die bildliche Darstellung von Windkraftanlagen in der Landschaft. Derart ist für Manipulation in beiden Richtungen, je nach Interessenslage, alles offen. Diese liegt im Bericht zwar umfangreich vor, hat aber wenig Aussagekraft gegenüber der realen Wirkung.
Fazit:
Die prognostizierte Leistung des Repowering-Projekts von insgesamt 36 Gwh/a erwirtschaftet nach dem derzeitigen Marktwert von 30 €/MWh (wobei der Wert im vorraussichtlichen Errichtungsjahr nach unten korrigiert werden muss) einen Ertrag von ca. 1 Million €. Demgegenüber steht ein Bodenverbrauch von 1600 m² betonierter Fläche mit 5000 m³ Stahlbeton, mit Bauwerken,die jedes Maß der in der Natur gegeben Verhältnisse um ein Vielfaches übersteigt.
So wird Frevel an der Landschaft betrieben und weiter wertvoller Boden verbraucht. Und zwar im Fall der Fundamente auf ewige Zeiten.
Insbesondere zweifelhaft ist das Argument der technogenen Vor-Belastung durch den bestehenden Windpark. Aufbauend darauf lässt sich konsequent und bequem weiter argumentieren und es können nach 13 Jahren Laufzeit schon die nächste Generation von Windanlagen geplant werden. Mit integriertem Pumpspeicherwerk und einem Vielfachen des Flächenverbrauchs. [http://www.ingenieur.de/Themen/Energiespeicher/Diese-Windraeder-stehen-direkt-Wasserspeicher]
Das haben sich weder die Menschen hier verdient, noch ihre Landschaft.
Fachbeitrag „Schalltechnische Untersuchung“
Durch die Bauart und die höhere Leistung bedingt ist auch eine „teilweise Erhöhung der betriebsspezifischen Schallimmission“ zu erwarten und zu untersuchen [S. 6].
Im Punkt 3.1 Projektstandort und Untersuchungsbereich
Im Text heißt es auf S. 7 „… bestehende Windparkstandort Japons liegt in der Windzone WE 14. In der südöstlich gelegenen Windzone WE 14 sind noch keine Windkraftanlagen errichtet worden. Es …“
Obwohl in der darunterliegenden Abbildung 3-3 die Potentialflächen vereinbarungsgemäß gekennzeichnet sind (siehe SekROP, 1013) wird im Text missverständlich von Windzone WE 14, und dies für zwei verschiedene Zonen, gesprochen. Dies kann als Hinweis für einen etwas sorglos ausgearbeiteten Fachbeitrag gelten, in der zwischen WA 13 und WA 14 nicht unterschieden wird.
Zu hinterfragen ist auch das aus S. 8 f., Punkt 4.1, sowie Tab. 4-2 dargestellte Auswahlkriterium der Siedlungsnutzung.
Bedingt durch den Druck der Märkte und der Wirtschatlichkeitsrechnung sind viele kleine landwirtschaftliche Betriebe, die in früherer Zeit noch lebensfähig waren, zur Aufgabe gezwungen worden. Vermehrt haben sich dafür Zweitwohnsitzer und Pensionisten die an sich ruhige, industriefreie Umgebung als Rückzugsraum gewählt. Es wäre darum angebracht die Siedlungen der Kategorie 2, „Wohngebiet in Vororten, Wochenendhausgebiet, ländliches Wohngebiet“ einzustufen. Daraus entsprechenden Schalldruckwerte von 50/45/40 dB. Unter Zugrundlegung dieser Werte wären wahrscheinlich die in Tab. 6-11 berechneten Zielwerte für den IP J6 Sabatenreith gerade nicht erreicht worden.
Nicht unwesentlich für das Messergebnis ist der gewählte Messzeitraum im September und November. Eine Jahreszeit, in der man wenige Zeit draußen verbringt, es sei den zur Arbeit im Freien. Praxisgerechter, weil sinnvoller für die Einwohner, wäre ein Zeitrahmen während des Frühjahrs und Sommers. Die Tageszeit endet dann meist spät und öfter im Freien.
Weiters wäre das Dämpfungsverhalten der Luft bei trockenem und warmen Wetter ein anderes. Es ist daher zu fordern, dass diese Messungen, zumindest diejenigen, die in einer kritischen Nähe zu den WKA liegen, im Sommer wiederholt wird.
Auf Seite 23, Tab. 6-6 wird in bestimmten Windgeschwindigkeitsbereichen der Einsatz des Lautstärke-Reduzierungsprogrammes, das Vestas für den Anlagentyp anbietet, empfohlen.
Wo landen die Aufzeichnungen zu den Betriebsmodi, wer hat Zugang und welche Behörde übt die Kontrolle darüber aus?
In der Berichtszusammenfassung, S. 33 wird eingeräumt, dass es teilweise erhöhte Schallimmissionen geben wird. Gemeint und erhoben sind wahrscheinlich nur die A-bewerteten Immissionen.
In keiner Weise erwähnt oder bearbeitet worden sind die Bereiche Infraschall und Körperschall.
Da die Bevölkerung einerseits gesetzlich verpflichtet wird für die Gewinne der WKA – Betreiber aufzukommen, muss die Politik andererseits sicherstellen, dass die Gesundheitsgefährdung der Anwohner durch den Betrieb der WKA nicht langfristig gefährdet wird. Insbesondere in der BRD häufen sich die Beschwerden und Probleme. Kritische Untersuchungen gibt es bereits dort und vor allem im angelsächsischen Raum.
Es ist daher zu fordern, dass, solange es keine, von Privatinteressen unabhängige Vorsorgeuntersuchung in diesem Problemkreis gibt, keine weiteren WKA in Betrieb genommen werden dürfen.
-
- Zum Fachbeitrag „Brandrisikogutachten“
Auf Seite 6, Tabelle 2 wird das Sachrisiko dargestellt. Als Gefahrenbereich bei einem Waldbrand wird der Sicherheitsradius von 500m angenommen, das ergibt eine Fläche von 78 ha. Die Schadenshöhe wird mit € 153,50 bewertet (Schaden mal Eintrittswahrscheinlichkeit). Bei trockenen Sommern wie im Jahr 2015 kann sich der Brand infolge fehlender Löschmöglichkeiten (Löschwasserlogistik) flächenmäßig unkontrolliert ausbreiten. Der entstehende Schaden ist eigentlich nicht abzuschätzen.
Auf S.7, Punkt 3. „Aufgabenstellung“ ist wörtlich zu finden:
„Der steigende Energiebedarf und der gesellschaftliche und politische Wille der Klimaerwärmung entgegenzutreten bringen einen jährlichen Anstieg an installierten WKA mit sich.“
Dem ist Folgendes entgegenzuhalten:
Der Strombedarf in Österreich steigt seit 2006 nicht mehr weiter an [Ökostrombericht 2016]
Der Steigerung des Gesamtenergiebedarfs in Österreich muss durch energiesparende Konzepte v.a. in den Bereichen Mobilität, Güter-Produktion und Raumwärme begegnet werden. Eine Mehrproduktion an volatiler Elektrizität ist nicht mit dem gesellschaftlichen Willen zu begründen, sondern mit der Eröffnung eines neuen, bislang teuer subventionierten, Geschäftsmodells.
Ein Ausbau von WKA ist in Bezug auf den Klimawandel (verursacht hauptsächlich durch CO2 Emissionen) nicht zielführend, da das Projekt auf zwei Irrtümern beruht, nämlich
einsparungsseitig: entgegen der Behauptung der Windkraftlobby beträgt das CO2-Einsparungspotential von WKA nicht 500 bis 700 g/kWh (Berechnung nach der nicht bewiesenen Annahme, dass jede kWh Windkraft 1:1 eine kWh Braunkohlestrom ersetzt.
aufwandseitig: bedingt durch den gesamten Lebenszyklus bis zum Abbau und Deponie/Recycling ist jede erzeugte kWh ist mit rund 40 g CO2 belastet. Der Wert liegt nur wenig unter der von e-control berechneten Durchschnittswert, nach dem jede kWh Stromprodukion bzw -verbrauch in Österreich im Jahr 2014 58 g CO2 Emission/kWh generiert.
S.42, Punkt 7 „Ergebnisbewertung und empfohlene Maßnahmen“
Die Vorbereitung unterstützender Maßnahmen für die Feuerwehren müssten im Zuge der Kollaudierung und vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen:
.) Orientierungshilfen, Übersichtskarte, Zufahrtswege, Löschwasserstandorte, Absperrbereiche …
.) Abschätzung der erforderlichen Einsatzmittel und Personal,
.) Sofortmassnahmen seitens des Betreibers,
.) Kommunikationskanäle und -modus, Verantwortliche Personen beim Betreiber und Erreichbarkeit,
.) direkte Informationen bei den betroffenen Wehren im Vorfeld über die vorhandenen Pläne und zu treffenden Maßnahmen, …
Die Behörde müsste eigentlich im Vorfeld sicherstellen, dass entsprechende Maßnahmen und Pläne vorbereitet sind.
Das Gutachten gibt eine Übersicht und Wahrscheinlichkeitsberechnung über mögliche Brandfälle jedoch stellt es keine Hinweise über Zeitplan oder durchzuführende Maßnahmen zur Verfügung.
Japons, 24, 10. 2016