MARTIN NIEDERHUBER
DER STANDARD, 9. November 2015, 17:03
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt das österreichische Verfahrensrecht auf den Kopf
Wien – Mit einer aufsehenerregenden Entscheidung (15. 10. 2015, C-137/14) hat der Europäische Gerichtshof neue Regeln für die Genehmigung von Großprojekten geschaffen. Projektgegner werden künftig bis zum Schluss mitreden können, selbst wenn sie gesetzliche Einspruchsfristen versäumt haben.
http://derstandard.at/2000025307544/Mehr-Rechte-fuer-Projektgegner-in-Umweltverfahren?ref=article